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Vermögenswirksame Leistungen / Investmentspar- Variante
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Fondssparen
Eine geförderte Form der Vermögenswirksamen Leistungen ist das Investmentsparen. Dies ist die am höchsten geförderte Anlageform. Auch hier gelten Einkommensgrenzen für Singles 17.900 Euro und für Verheiratete 35.800 Euro des zu versteuernden Jahreseinkommen. Gefördert werden 18% der eingezahlten Jahresbeiträge bis maximal 400 Euro.
In diesem Bereich sind enorme Wertentwicklungen möglich. Es gibt bei der Auswahl des Fonds, den sie besparen möchten, einiges zu beachten. Wichtig ist das es ein Zugelassener VWL-Fonds ist und die Risikokasse (adäquat zu Ihrer Anlagementalität).
Anders als beim Bausparvertrag wird dieser Sparplan nur 6 Jahre bespart und 1 Jahr in ruhe gelassen. Erst nach der Spekulationsfrist von 12 Monaten kann das Kapital und die bis dahin beantragten Förderungen ausgezahlt werden.
Sollten Sie weitere Fragen oder Interesse an einem Angebot haben, so setzten Sie sich doch mit uns in Verbindung.
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