Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte
Beamte sind für ihre Krankenversicherung, genau wie ihre Angehörigen Beihilfeberechtigt.
Das bedeutet, sie bekommen Zuschüsse für ihre Versicherung.
Doch auch diese Beihilfe trägt nicht alle Kosten, die im Krankheits- oder Behandlungsfall entstehen.
Hierfür empfiehlt sich der Abschluss einer sogenannten Restkostenversicherung um auch diese Kosten nicht selbst tragen zu müssen.
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