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     Vermögenswirksame Leistungen / allgemeines zu VWL

Vermögenswirksame Leistungen

Im Jahre 1970 trat das Vermögensbildungsgesetz in Kraft. Damals bekannt unter dem Namen 936DM-Gesetz. Dies war die Geburtsstunde der staatlich geförderten betrieblichen Altersvorsorge. Nach einigen Änderungen gibt es seit dem 01.01.1999 das 5. Vermögensbildungsgesetz (VermBG), viele Menschen können mit dem Begriff "Vermögenswirksame Leistungen" aber mehr in Verbindung bringen.

An diesem Vorhaben beteiligen sich im Prinzip 3 Parteien.


Der Arbeitnehmer legt die Höhe des Beitrages und die Anlageform für die Vermögenswirksamen Leistungen fest. Der Arbeitgeber kann lediglich entscheiden, ob er dieses mit einem Arbeitgeberanteil unterstützt. Die Anlageform kann vom Arbeitnehmer jederzeit geändert werden, sobald sich ihm eine Bessere Anlageform bietet. z.B. Mehr Auszahlungen, höhere Rendite, mehr Förderung oder mehr Flexibilität.

Es gibt grundsätzlich vier Möglichkeiten die Vermögenswirksamen Leistungen anzulegen.
  • Bausparvertrag
  • Fondssparen
  • Lebensversicherungen
  • Prämiensparen

Es werden nicht mehr alle Produkte vom Staat gefördert. Lebensversicherungen und Bank-Prämiensparen werden seit 1999 nicht mehr gefördert, Was aber nicht heißt, dass diese Produkte somit nicht mehr zu empfehlen sind. Ein Mandant, dem ein Bausparvertrag zu unlukrativ und ein Fondssparplan zu Risikobehaftet ist, für den wäre ein mix aus beidem empfehlenswert. Es werden auch nur bestimmte Personengruppen gefördert, dies sind grundsätzlich: Arbeitnehmer(auch Auszubildende), Beamte, Berufssoldaten oder Soldaten auf Zeit. Bei diesen Personen gibt es noch Einkommensgrenzen.

Sollten Sie weitere Fragen oder Interesse an einem Angebot haben, so setzten Sie sich doch mit uns in Verbindung.
 

 
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