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Gesetzliche Rentenversicherung

Gesetzliche Rentenversicherung


Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein sehr undurchsichtiges Konstrukt von Regularien, Möglichkeiten und Faktoren. Denn Rente ist nicht immer gleich Rente.

Zunächst steht die Frage im Raum, wie und worin ein Anspruch überhaupt grundsätzlich geregelt ist. Dies findet im so genannten Generationenvertrag seinen Ursprung.

Seit Anfang 2005 hat sich die Situation um die angeblich "Sicheren Renten" noch drastisch verschärft. Mit dem neuen Alterseinkünftegesetz hat die Bundesregierung den Weg der Rentenhöhe nach unten frei gemacht. Es ist heute gar nicht absehbar, wie tief die Altersrente durch diese neuen Regelungen sinken wird. Altersarmut wird in wenigen Jahren schon ein signifikanter Bestandteil unserer Gesellschaft sein.

In den nächsten 30 Jahren werden wir realistisch betracht unter der Berücksichtigung der Inflation, sicher keine Rentenerhöhungen mehr erleben. Wir müssen im Gegenteil mit einem Wertverlust rechnen", sagt schonungslos Adrian Ottnad vom privaten Institut für Wirtschaft und Gesellschaft (IWG) in Bonn. Er hat die Rentenentwicklung langfristig auf Basis der derzeitigen Rechtslage durchgerechnet. Mit seiner Aussage steht er nicht allein. Auch der renommierte Freiburger Wirtschaftswissenschaftler Bernd Raffelhüschen zerstört die Hoffnung auf steigende Renten.

Auszug: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 22.01.2006, Nr. 3 / Seite 43

Laut einer Umfrage möchten alle 80% aller deutschen Bundesbürger den gleichen Beitrag im Alter zur Verfügung haben wie im Berufsleben. Dies wird in Zukunft nur noch über eine gut durchdachte Altersvorsorge möglich sein! Und zwar so früh wie möglich. Denn wer zu spät damit beginnt läuft Gefahr die dafür nötigen Sparraten sich gar nicht mehr leisten zu können.

Ein Arbeitnehmer der im Jahr 2035 mit 62 Jahren in Rente gehen und dann die gleiche Rente erzielen möchte wie eine ansonsten identische Person im Jahr 2005, müsste 8,4 Prozent seines Einkommens sparen, vorausgesetzt er beginnt damit ab dem 37. Lebensjahr. Beginnt er damit erst mit 47 müsste er bereits 15,2 Prozent seines Einkommens zurücklegen. Je älter die Person ist, wenn sie zu sparen beginnt, desto höher muss die Sparquote sein, wenn ein bestimmtes Einkommen mit demselben Renteneintrittsalter erreicht werden soll.
 

 
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