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     Krankenversicherung / private Krankenversicherung

private Krankenversicherung

private Krankenversicherung


Arbeitnehmer mit einem Jahresbruttoeinkommen von über 47.250 ? (inkl. Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld, so genannte 13. Monatsgehälter) sind laut Gesetz nur noch freiwillig gesetzlich versichert.

In diesem Fall kann man sich privat versichern. Dadurch bekommt man einen besonderen Status in Arztpraxen, im Krankenhaus usw. Ein erhöhter Versicherungsschutz mit Chefarztbehandlung, Zahnfüllungen aus Keramik (je nach Wunsch auch Gold oder ähnliches) und andere "Kleinigkeiten" kann jetzt in Anspruch genommen werden.

Allerdings sind auch in diesem Bereich die Beiträge der einzelnen Versicherer erheblich unterschiedlich und bedürfen einer individuellen, unabhängigen Überprüfung vor dem Abschluss.

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Im Großen und Ganzen kann man aber einige Regeln von vorn herein festlegen:

  • Frauen zahlen mehr als Männer.
  • Wer früh einsteigt zahlt weniger als ältere.
  • Jedes Kind muss einzeln versichert werden, d.h. eine Familienversicherung, wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist nicht möglich.


 

 
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